Zugänglichkeit
Erklärung zur Barrierefreiheit Der Betreiber der Website hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor (im Folgenden: Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September), mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 umgesetzt wird. Die vorliegende Erklärung gilt für diese Website. Stand der Konformität Diese Website entspricht aufgrund der Ausnahmen und der Nichtkonformität der nachfolgend aufgeführten Aspekte teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September:
- Einige Bilder sind nicht beschriftet oder verfügen über eine allgemeine Textalternative [Anforderung Nr. 9.1.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 „Nicht-textuelle Inhalte“]
- Einige aufgezeichnete Videos enthalten möglicherweise keine Untertitel [Anforderung Nr. 9.1.2.2 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Untertitel (aufgezeichnet)]
- Einige auf der Website vorab aufgezeichnete Videos verfügen nicht über eine Audiodeskription oder alternative Medien [Anforderungen Nr. 9.1.2.5 und 9.1.2.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 „Audiodeskription oder alternative Darstellungsformen (aufgezeichnet)“]
- Auf einigen Seiten werden die Informationen, die Struktur und die Beziehungen nicht durch Software festgelegt oder es gibt keine textuelle Alternative dazu. [Anforderung Nr. 9.1.3.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 zu Informationen und Beziehungen.].
- Auf einigen Seiten wurde Farbe als einziges visuelles Mittel eingesetzt, um Informationen zu vermitteln, eine Aktion anzudeuten, eine Reaktion hervorzurufen oder ein visuelles Element hervorzuheben [Anforderung Nr. 9.1.4.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Verwendung von Farbe]
- Auf einigen Seiten können doppelte Attribute und Bezeichner vorkommen [Anforderung Nr. 9.4.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Verarbeitung]
- Auf einigen Seiten entsprechen die Komponenten der Benutzeroberfläche – wie Formularelemente, Links und durch Skripte generierte Komponenten – nicht der in den Barrierefreiheitsrichtlinien empfohlenen Struktur [Anforderung Nr. 9.4.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2019 „Name, Funktion, Wert“]
- In einigen Formularen ist der Zweck des Eingabefelds, in dem Informationen über den Benutzer erfasst werden, nicht angegeben [Anforderung Nr. 9.1.3.5 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Angabe des Zwecks der Eingabe].
- Auf einigen Seiten entspricht das Kontrastverhältnis bei Text oder Bildern möglicherweise nicht mindestens 4,5:1 [Anforderung Nr. 9.1.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Mindestkontrast].
- Auf einigen Seiten erreicht der Kontrast zwischen den Elementen der Benutzeroberfläche und den grafischen Objekten gegenüber benachbarten Farben möglicherweise nicht das Verhältnis 3:1 [Anforderung Nr. 9.1.4.11 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Nicht-textueller Kontrast].
- In Einzelfällen könnte es zu einem Eingabefehler in einem Feld/Formular kommen, bei dem dem Benutzer kein Hinweis zur Behebung des Fehlers angezeigt wird [Anforderung Nr. 9.3.3.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Hinweise bei Fehlern].
- Auf einigen Seiten werden die Statusmeldungen möglicherweise nicht programmgesteuert über Funktionen oder Eigenschaften festgelegt [Anforderung Nr. 9.4.1.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 – Statusmeldungen]
Unverhältnismäßige Belastung – Nicht zutreffend. Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- Es kann sein, dass Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen.
Anmerkungen und Kontaktdaten: Mitteilungen zu Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) können über das Kontaktformular übermittelt werden, zum Beispiel:
- Meldung möglicher Verstöße durch diese Website
- Weitere Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte melden
- Stellen Sie weitere Fragen oder machen Sie Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website.
Die Mitteilungen werden von der für Barrierefreiheit zuständigen Stelle entgegengenommen und bearbeitet.